Digitalbonus Bayern 2026: So lassen Sie Ihre Prozessautomatisierung mit bis zu 30.000 € fördern

Schreibtisch mit Laptop, Workflow-Diagramm und halb gefülltem Münzglas als Symbol für 50 % Förderung durch den Digitalbonus Bayern

Sie möchten ein neues System einführen, Büro-Abläufe automatisieren oder KI sinnvoll einbinden. Die Idee steht, aber das Budget bremst. Genau hier greift ein Förderprogramm, das viele bayerische Betriebe kennen, aber falsch einschätzen: der Digitalbonus Bayern. Wer die aktuellen Regeln nicht genau kennt, verschenkt entweder Geld oder plant ein Projekt, das am Ende gar nicht förderfähig ist.

Stand: 15.10.2026. Alle Angaben basieren auf der offiziellen Förderrichtlinie und den Informationen auf digitalbonus.bayern zu diesem Datum.

Was ist der Digitalbonus Bayern und wer bekommt ihn?

Der Digitalbonus Bayern bezuschusst Digitalisierungs- und IT-Sicherheitsprojekte kleiner bayerischer Unternehmen mit bis zu 50 % der Kosten, je nach Variante mit bis zu 7.500 € (Standard) oder bis zu 30.000 € (Plus). Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern und maximal 10 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme, nicht aber Freie Berufe.

Das Programm läuft bis Ende 2027, wird monatlich mit neuen Kontingenten aufgefüllt und ist bewusst so ausgelegt, dass externe Dienstleistung und Implementierung gefördert werden und nicht der Kauf von Standardsoftware von der Stange.

Standard oder Plus?

Beide Varianten haben denselben Fördersatz von bis zu 50 %. Der Unterschied liegt in der Fördersumme und den Voraussetzungen:


Digitalbonus Standard

Digitalbonus Plus

Förderhöhe

bis 7.500 €

bis 30.000 €

Fördersatz

bis 50 %

bis 50 %

Voraussetzung

Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsmaßnahme

zusätzlich besonderer Innovationsgehalt

Vorabprüfung

nicht nötig

Abstimmung mit der Bezirksregierung empfohlen

Häufigkeit

einmal pro Förderbereich

einmal pro Förderbereich

Sinnvoll für

Projekte bis ca. 15.000 € Gesamtkosten

größere, innovativere Projekte

Liegen die Gesamtkosten eines Projekts nicht über 15.000 €, lohnt sich meist der einfachere Standard-Antrag auch bei innovativen Vorhaben. Die Zuschusshöhe ändert sich dadurch nicht, der Prüfaufwand aber schon.

Ein Punkt, der oft übersehen wird: Digitalisierung und IT-Sicherheit sind zwei getrennte Förderbereiche. Ein Unternehmen kann daher bis zu zwei Anträge stellen, einen pro Bereich. Wer zum Beispiel zuerst einen Automatisierungsprozess fördern lässt, kann ein IT-Sicherheitsprojekt (etwa eine Firewall- oder Backup-Lösung) separat ein zweites Mal bezuschussen lassen.

Was ist förderfähig, was nicht?

Dieser Abschnitt ist der wichtigste, weil hier die meisten veralteten Informationen kursieren und weil hier die Weichen für Ihr Projektbudget gestellt werden.

Förderfähig sind vor allem:

  1. Leistungen externer Dienstleister: Einführung, Installation, Anpassung, Programmierung und technische Dokumentation

  2. IKT-Software, die für die Umsetzung benötigt wird

  3. Roboter-Hardware (im Förderbereich Digitalisierung)

  4. IT-Sicherheits-Hardware wie Firewalls, Backup- und Netzwerksicherheitslösungen (im Förderbereich IT-Sicherheit)

  5. Beratung und Schulung zur eingeführten Lösung, allerdings nur bis zu 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben

Nicht förderfähig sind unter anderem:

  1. Standardsoftware wie Office-Programme oder Betriebssysteme

  2. Standard-IT-Hardware: PCs, Laptops, Smartphones, Drucker, Server

  3. Standard-Webseiten, Webshops und klassisches Online-Marketing

  4. Eigene Personal-, Verwaltungs- und Reisekosten

  5. Lizenz- und Systemservicegebühren, sofern sie einen Zeitraum von 18 Monaten überschreiten

  6. Bereits begonnene Maßnahmen, auch wenn sie nur mündlich beauftragt wurden

Der rote Faden: Eine maßgeschneiderte Automatisierungslösung, die ein Dienstleister bei Ihnen implementiert, ist förderfähig. Genau das ist der Kern unserer Prozessberatung in Nürnberg. Das fertige Tool, das Sie sich selbst installieren, ist es in der Regel nicht.

Wird KI gefördert?

Ja. Robotik und KI-Lösungen werden im Digitalbonus ausdrücklich als Förderschwerpunkt genannt. Voraussetzung ist, dass sie im Rahmen eines förderfähigen Digitalisierungs- oder IT-Sicherheitsprojekts von einem externen Dienstleister implementiert und nicht lediglich als Standardsoftware eingekauft werden.

Wie läuft die Beantragung ab?

  1. ELSTER-Unternehmenskonto einrichten. Es ist seit Mai 2025 für den Antrag zwingend erforderlich. Das Projekt noch nicht beauftragen.

  2. Projekt mit dem Dienstleister grob planen und die Kosten kalkulieren, denn die Maßnahme darf erst nach der Eingangsbestätigung des Antrags beginnen.

  3. Antrag online über das ELSTER-Unternehmenskonto bei der zuständigen Bezirksregierung stellen. Das monatliche Kontingent öffnet jeweils um 10 Uhr am ersten Werktag des Monats.

  4. Bei der Plus-Variante vorab Rücksprache mit der Bezirksregierung halten.

  5. Nach der Eingangsbestätigung darf das Projekt auf eigenes Risiko starten, und Verträge können unterschrieben werden.

  6. Nach der Bewilligung Projektmitteilung und Auszahlungsantrag stellen; bei Zuschüssen über 10.000 € oder im Rahmen von Stichproben zusätzlich einen Verwendungsnachweis einreichen.

Wichtig: Der Antrag muss vom Unternehmen selbst über das eigene ELSTER-Zertifikat gestellt werden. Dienstleister oder Fördermittelberater dürfen den Antrag nicht in fremdem Namen einreichen. Alle Details finden Sie auf der offiziellen Programmseite digitalbonus.bayern.

Häufige Fragen zum Digitalbonus Bayern

Kann mein Dienstleister den Antrag für mich stellen?

Nein. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst über das eigene ELSTER-Unternehmenskonto gestellt werden. Ein Dienstleister oder Berater darf das ELSTER-Zertifikat eines Kunden nicht für die Einreichung nutzen.

Darf ich mit dem Projekt schon vor der Bewilligung starten?

Ja, aber erst nach der elektronischen Eingangsbestätigung des Antrags und auf eigenes Risiko. Ein Projektstart vor dieser Bestätigung macht das gesamte Projekt nicht förderfähig, und das gilt auch für eine nur mündliche Beauftragung.

Wie klein darf mein Projekt sein?

Maßnahmen mit weniger als 4.000 € zuwendungsfähigen Ausgaben werden nicht gefördert. Es kann daher sinnvoll sein, mehrere zusammenhängende kleine Automatisierungsschritte zu einem Projekt zu bündeln, statt sie einzeln zu beantragen.

Sind Freiberufler antragsberechtigt?

Nein. Der Digitalbonus Bayern richtet sich ausdrücklich an kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des § 2 GewStG. Freie Berufe sind laut Förderrichtlinie explizit von der Antragsberechtigung ausgeschlossen, unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl.

Bis wann läuft das Förderprogramm?

Anträge sind bis zum 31.12.2027 möglich. Da das Kontingent monatlich begrenzt ist, lohnt sich eine frühzeitige Antragstellung.

Fazit: Lohnt sich der Digitalbonus Bayern für Ihr Projekt?

Für gewerbliche Betriebe, die eine maßgeschneiderte Automatisierungslösung extern umsetzen lassen, halbiert der Digitalbonus Bayern faktisch die Investitionskosten. Die Stolperfallen liegen nicht im Fördersatz, sondern im Detail: Standardsoftware fällt raus, Freie Berufe fallen raus, und ohne Eingangsbestätigung vor Projektstart ist die Förderung verloren.

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr konkretes Automatisierungsvorhaben förderfähig ist und wie sich die Investition damit rechnet, klären wir das am besten im kostenlosen Erstgespräch. Dort bekommen Sie auch eine realistische Einschätzung, was sich bei Ihnen automatisieren lässt und was der Digitalbonus davon abdeckt.

Hinweis / Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fördermittel-, Rechts- oder Steuerberatung. Die Angaben wurden nach bestem Wissen auf Basis der zum Stand-Datum veröffentlichten Förderrichtlinie und der offiziellen Programmseite zusammengestellt. Förderbedingungen, Fördersätze und Kontingente können sich jederzeit ändern. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird daher keine Gewähr übernommen.

Maßgeblich sind allein die jeweils gültige Förderrichtlinie und die Entscheidung der zuständigen Bezirksregierung. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; auch eine Bewilligung im Einzelfall kann aus diesem Artikel nicht abgeleitet werden. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung die aktuellen Bedingungen auf digitalbonus.bayern oder wenden Sie sich an Ihre Bezirksregierung.

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